DMCA AgencyDeutschland

Leistungen

Was wir übernehmen — und was ausdrücklich nicht

Jede Leistung ist mit dem beschrieben, was sie einschließt, was sie voraussetzt und wo sie endet. Der Abschnitt „Nicht enthalten" ist dabei genauso wichtig wie der Rest.

Für wen diese Leistungen bestimmt sind

Ausschließlich für gewerbliche Rechteinhaber

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbständige und sonstige gewerblich oder beruflich handelnde Rechteinhaber. Ein Verbraucherangebot besteht nicht; eine Online-Buchung oder ein Abonnement wird nicht angeboten.

Betreute Rechtsdurchsetzung

Für wen: Rechteinhaber, die den Vorgang vollständig abgeben möchten.

Der Fall wird von der Aufnahme bis zum Abschlussbericht durchgehend geführt: Rechteprüfung, Nachweisaufbereitung, Vollmachtsprüfung, Einreichung, Rückfragen, Gegendarstellungen und Statusabgleich — in einem Vorgang, mit einer Referenz.

Voraussetzungen

  • Gewerblich oder beruflich handelnder Rechteinhaber
  • Nachweisbare Rechtegrundlage am Werk
  • Dokumentierte Bevollmächtigung vor der ersten Einreichung

Enthalten

  • Fallanlage mit Fall- und Werkreferenz
  • Rechte- und Eignungsprüfung
  • Menschliche Freigabe vor jeder Einreichung
  • Bearbeitung von Rückfragen der Plattform
  • Behandlung von Gegendarstellungen als eigener Verfahrensschritt
  • Statusabgleich und Abschlussbericht

Nicht enthalten

  • Zusage einer Entfernung
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Gerichtliche Vertretung oder Bezifferung von Schadensersatz

Durchsetzung auf Videoplattformen

Für wen: Produktionen, Creator und Rechteinhaber mit Bewegtbildbestand.

Schwerpunkt YouTube, zusätzlich TikTok. Bewegtbild verlangt eine Zuordnung mit Zeitmarken: Welcher Abschnitt des Werkes taucht an welcher Stelle des beanstandeten Videos auf — und stützt sich die Beanstandung auf Bild, Ton oder beides.

YouTubeTikTok

Voraussetzungen

  • Originalwerk oder Zugang dazu
  • Vollständige Video-URLs der Fundstellen
  • Zeitmarken der Übernahme, soweit ermittelbar

Enthalten

  • Werkerfassung mit Werkreferenz
  • Zuordnung mit Zeitmarken je Fundstelle
  • Trennung von Bild- und Tonrechten
  • Einreichung als Bevollmächtigte
  • Nachverfolgung bis zum Statusabschluss

Nicht enthalten

  • Zusage einer Entfernung oder einer Bearbeitungsdauer
  • Meldung eines ganzen Kanals, wenn nur einzelne Videos betroffen sind

Durchsetzung in sozialen Netzwerken

Für wen: Bild-, Video- und Textbestände, die in Beiträgen weiterverwertet werden.

Facebook und Instagram. Gemeldet wird je Beitrag; ein ganzer Auftritt kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsverstoß ihn tatsächlich prägt. Bei kurzlebigen Formaten entscheidet der Zeitpunkt der Feststellung über die Belegbarkeit.

FacebookInstagram

Voraussetzungen

  • Vollständige Beitrags-URLs
  • Originalwerk mit Veröffentlichungsnachweis
  • Feststellungszeitpunkt bei kurzlebigen Formaten

Enthalten

  • Erfassung jeder Fundstelle einzeln
  • Dokumentation von Zuschnitt, Bearbeitung oder Einbettung
  • Einreichung als Bevollmächtigte
  • Ergebnisdokumentation je Fundstelle

Nicht enthalten

  • Meldung ganzer Auftritte als Abkürzung
  • Urheberrechtsmeldung bei tatsächlich persönlichkeits- oder markenrechtlichem Kern

Entfernung aus der Suche

Für wen: Fälle, in denen unlizenzierte Kopien über der eigenen Veröffentlichung stehen.

Google. Die Meldung betrifft die Auffindbarkeit, nicht den Inhalt: Nach einer Entfernung aus dem Index bleibt die Quelle bestehen. Dieser Weg ergänzt die Meldung an die Stelle, die den Inhalt bereitstellt — er ersetzt sie nicht.

Google

Voraussetzungen

  • Exakte URLs der Trefferseiten
  • Nachweis der Rechtegrundlage

Enthalten

  • Erfassung der betroffenen Trefferseiten mit Feststellungsdatum
  • Werkbezug je Fundstelle
  • Einreichung über den vorgesehenen Meldeweg
  • Nachverfolgung je URL

Nicht enthalten

  • Entfernung des Inhalts an der Quelle
  • Einfluss auf Ranking oder Darstellung im Übrigen
  • Entfernung aus anderen Suchdiensten

Rechte- und Nachweisaufbereitung

Für wen: Fälle, in denen Material vorhanden ist, aber nicht in prüfbarer Form.

Werk, Fundstelle und Zuordnung werden so strukturiert, dass ein Prüfer bei der Plattform sie ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Dazu gehört auch, die Bevollmächtigung einreichungsfähig zu machen.

Voraussetzungen

  • Originalwerk oder Zugang dazu
  • Bekannte Fundstellen
  • Vorhandene Veröffentlichungs- und Lizenznachweise

Enthalten

  • Werkerfassung mit Werkreferenz
  • Dokumentation der Fundstellen mit Zeitmarken
  • Zuordnung Werk ↔ beanstandete Nutzung
  • Prüfung der Vollmacht auf Umfang, Laufzeit und Zeichnungsberechtigung
  • Nachweispaket mit eigener Referenz

Nicht enthalten

  • Nachträgliche Erzeugung fehlender Nachweise
  • Beschaffung von Nachweisen Dritter

Überwachung von Wiederholungsfällen

Für wen: Werke, die nach einer Entfernung wiederholt erneut auftauchen.

Eine einzelne Meldung löst kein wiederkehrendes Problem. Wiederauftauchen wird unter derselben Werkreferenz geführt, sodass sich ein Muster über die Zeit belegen lässt — im Umfang, der operativ tatsächlich leistbar ist.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene oder laufende Erstmeldung
  • Fortbestehende Bevollmächtigung
  • Vereinbarter Werkbestand und Prüfrhythmus

Enthalten

  • Beobachtung der vereinbarten Werke auf den freigegebenen Plattformen
  • Erneute Meldung bei Wiederauftauchen
  • Getrennte Ausweisung von Werkzahl und Zahl der beanstandeten Nutzungen
  • Wiederkehrender Statusbericht

Nicht enthalten

  • Flächendeckende Netzüberwachung
  • Zusage, jede Kopie zu finden
  • Überwachung außerhalb der freigegebenen Plattformen

Welche Werke wir bearbeiten

  • Kernbereich

    Video und Bewegtbild

  • Kernbereich

    Bild und Fotografie

  • Kernbereich

    Audio und Musik

    Rechte an Musik sind häufig aufgeteilt — Komposition, Aufnahme, Verlag. Ein Künstlername oder ein Vertriebseintrag belegt die Rechteinhaberschaft nicht.

  • Text, Artikel und E-Books

  • Software und Quellcode

    Geschützt ist der konkrete Code, nicht die Funktion. Dass zwei Programme dasselbe tun, ist keine Übernahme.

Was wir nicht über den Urheberrechtsweg führen

Diese Anliegen sind oft dringend und berechtigt — aber sie gehören in ein anderes Verfahren. Über eine Urheberrechtsmeldung geführt, verlieren sie Zeit und gefährden zusätzlich die Meldung.

Markenrecht
Markenverletzungen laufen über eigene Melde- und Rechtswege. Ein urheberrechtlicher Meldeweg trägt sie nicht.
Identitätsmissbrauch und Nachahmung
Gefälschte Profile und Nachahmung von Personen oder Marken folgen den Identitäts- und Sicherheitsverfahren der jeweiligen Plattform.
Persönlichkeitsrechte, Doxxing und Datenschutz
Diese Anliegen brauchen den Datenschutz- oder Sicherheitsweg. Sie über eine Urheberrechtsmeldung zu führen, verzögert sie und gefährdet die Meldung.

Überwachung

Laufende Überwachung definierter Werke und Plattformen nach vereinbartem Umfang und in vereinbarter Frequenz.

  • Kein eigenes Erkennungssystem und keine proprietäre KI.
  • Kein perzeptuelles Fingerprinting.
  • Keine internetweite Durchsuchung.
  • Keine Zusage, dass jede Fundstelle gefunden wird.

Was Sie vorbereiten sollten

  1. Das Werk greifbar haben

    Originaldatei, Veröffentlichungslink oder Beleg der Erstveröffentlichung.

  2. Fundstellen sammeln

    Vollständige URLs statt Screenshots allein. Bei Videos zusätzlich die Zeitmarken.

  3. Rechtelage klären

    Wenn das Werk im Auftrag entstanden ist oder lizenziert wurde: den Vertrag bereithalten.

  4. Zeichnungsberechtigung klären

    Wer auf Ihrer Seite befugt ist, die Bevollmächtigung zu erteilen und namentlich zu zeichnen.

  5. Fall schildern

    Über das Formular oder direkt per E-Mail an copyright@dmcaagency.de.

Fall prüfen lassen

Unverbindlich und ohne Beauftragung. Sie erfahren, welcher Meldeweg in Betracht kommt und was noch fehlt.