Leistungen
Was wir übernehmen — und was ausdrücklich nicht
Jede Leistung ist mit dem beschrieben, was sie einschließt, was sie voraussetzt und wo sie endet. Der Abschnitt „Nicht enthalten" ist dabei genauso wichtig wie der Rest.
Für wen diese Leistungen bestimmt sind
Ausschließlich für gewerbliche Rechteinhaber
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbständige und sonstige gewerblich oder beruflich handelnde Rechteinhaber. Ein Verbraucherangebot besteht nicht; eine Online-Buchung oder ein Abonnement wird nicht angeboten.
Betreute Rechtsdurchsetzung
Für wen: Rechteinhaber, die den Vorgang vollständig abgeben möchten.
Der Fall wird von der Aufnahme bis zum Abschlussbericht durchgehend geführt: Rechteprüfung, Nachweisaufbereitung, Vollmachtsprüfung, Einreichung, Rückfragen, Gegendarstellungen und Statusabgleich — in einem Vorgang, mit einer Referenz.
Voraussetzungen
- Gewerblich oder beruflich handelnder Rechteinhaber
- Nachweisbare Rechtegrundlage am Werk
- Dokumentierte Bevollmächtigung vor der ersten Einreichung
Enthalten
- Fallanlage mit Fall- und Werkreferenz
- Rechte- und Eignungsprüfung
- Menschliche Freigabe vor jeder Einreichung
- Bearbeitung von Rückfragen der Plattform
- Behandlung von Gegendarstellungen als eigener Verfahrensschritt
- Statusabgleich und Abschlussbericht
Nicht enthalten
- Zusage einer Entfernung
- Individuelle Rechtsberatung
- Gerichtliche Vertretung oder Bezifferung von Schadensersatz
Durchsetzung auf Videoplattformen
Für wen: Produktionen, Creator und Rechteinhaber mit Bewegtbildbestand.
Schwerpunkt YouTube, zusätzlich TikTok. Bewegtbild verlangt eine Zuordnung mit Zeitmarken: Welcher Abschnitt des Werkes taucht an welcher Stelle des beanstandeten Videos auf — und stützt sich die Beanstandung auf Bild, Ton oder beides.
Voraussetzungen
- Originalwerk oder Zugang dazu
- Vollständige Video-URLs der Fundstellen
- Zeitmarken der Übernahme, soweit ermittelbar
Enthalten
- Werkerfassung mit Werkreferenz
- Zuordnung mit Zeitmarken je Fundstelle
- Trennung von Bild- und Tonrechten
- Einreichung als Bevollmächtigte
- Nachverfolgung bis zum Statusabschluss
Nicht enthalten
- Zusage einer Entfernung oder einer Bearbeitungsdauer
- Meldung eines ganzen Kanals, wenn nur einzelne Videos betroffen sind
Entfernung aus der Suche
Für wen: Fälle, in denen unlizenzierte Kopien über der eigenen Veröffentlichung stehen.
Google. Die Meldung betrifft die Auffindbarkeit, nicht den Inhalt: Nach einer Entfernung aus dem Index bleibt die Quelle bestehen. Dieser Weg ergänzt die Meldung an die Stelle, die den Inhalt bereitstellt — er ersetzt sie nicht.
Voraussetzungen
- Exakte URLs der Trefferseiten
- Nachweis der Rechtegrundlage
Enthalten
- Erfassung der betroffenen Trefferseiten mit Feststellungsdatum
- Werkbezug je Fundstelle
- Einreichung über den vorgesehenen Meldeweg
- Nachverfolgung je URL
Nicht enthalten
- Entfernung des Inhalts an der Quelle
- Einfluss auf Ranking oder Darstellung im Übrigen
- Entfernung aus anderen Suchdiensten
Rechte- und Nachweisaufbereitung
Für wen: Fälle, in denen Material vorhanden ist, aber nicht in prüfbarer Form.
Werk, Fundstelle und Zuordnung werden so strukturiert, dass ein Prüfer bei der Plattform sie ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Dazu gehört auch, die Bevollmächtigung einreichungsfähig zu machen.
Voraussetzungen
- Originalwerk oder Zugang dazu
- Bekannte Fundstellen
- Vorhandene Veröffentlichungs- und Lizenznachweise
Enthalten
- Werkerfassung mit Werkreferenz
- Dokumentation der Fundstellen mit Zeitmarken
- Zuordnung Werk ↔ beanstandete Nutzung
- Prüfung der Vollmacht auf Umfang, Laufzeit und Zeichnungsberechtigung
- Nachweispaket mit eigener Referenz
Nicht enthalten
- Nachträgliche Erzeugung fehlender Nachweise
- Beschaffung von Nachweisen Dritter
Überwachung von Wiederholungsfällen
Für wen: Werke, die nach einer Entfernung wiederholt erneut auftauchen.
Eine einzelne Meldung löst kein wiederkehrendes Problem. Wiederauftauchen wird unter derselben Werkreferenz geführt, sodass sich ein Muster über die Zeit belegen lässt — im Umfang, der operativ tatsächlich leistbar ist.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene oder laufende Erstmeldung
- Fortbestehende Bevollmächtigung
- Vereinbarter Werkbestand und Prüfrhythmus
Enthalten
- Beobachtung der vereinbarten Werke auf den freigegebenen Plattformen
- Erneute Meldung bei Wiederauftauchen
- Getrennte Ausweisung von Werkzahl und Zahl der beanstandeten Nutzungen
- Wiederkehrender Statusbericht
Nicht enthalten
- Flächendeckende Netzüberwachung
- Zusage, jede Kopie zu finden
- Überwachung außerhalb der freigegebenen Plattformen
Welche Werke wir bearbeiten
Kernbereich
Video und Bewegtbild
Kernbereich
Bild und Fotografie
Kernbereich
Audio und Musik
Rechte an Musik sind häufig aufgeteilt — Komposition, Aufnahme, Verlag. Ein Künstlername oder ein Vertriebseintrag belegt die Rechteinhaberschaft nicht.
Text, Artikel und E-Books
Software und Quellcode
Geschützt ist der konkrete Code, nicht die Funktion. Dass zwei Programme dasselbe tun, ist keine Übernahme.
Was wir nicht über den Urheberrechtsweg führen
Diese Anliegen sind oft dringend und berechtigt — aber sie gehören in ein anderes Verfahren. Über eine Urheberrechtsmeldung geführt, verlieren sie Zeit und gefährden zusätzlich die Meldung.
- Markenrecht
- Markenverletzungen laufen über eigene Melde- und Rechtswege. Ein urheberrechtlicher Meldeweg trägt sie nicht.
- Identitätsmissbrauch und Nachahmung
- Gefälschte Profile und Nachahmung von Personen oder Marken folgen den Identitäts- und Sicherheitsverfahren der jeweiligen Plattform.
- Persönlichkeitsrechte, Doxxing und Datenschutz
- Diese Anliegen brauchen den Datenschutz- oder Sicherheitsweg. Sie über eine Urheberrechtsmeldung zu führen, verzögert sie und gefährdet die Meldung.
Überwachung
Laufende Überwachung definierter Werke und Plattformen nach vereinbartem Umfang und in vereinbarter Frequenz.
- Kein eigenes Erkennungssystem und keine proprietäre KI.
- Kein perzeptuelles Fingerprinting.
- Keine internetweite Durchsuchung.
- Keine Zusage, dass jede Fundstelle gefunden wird.
Was Sie vorbereiten sollten
Das Werk greifbar haben
Originaldatei, Veröffentlichungslink oder Beleg der Erstveröffentlichung.
Fundstellen sammeln
Vollständige URLs statt Screenshots allein. Bei Videos zusätzlich die Zeitmarken.
Rechtelage klären
Wenn das Werk im Auftrag entstanden ist oder lizenziert wurde: den Vertrag bereithalten.
Zeichnungsberechtigung klären
Wer auf Ihrer Seite befugt ist, die Bevollmächtigung zu erteilen und namentlich zu zeichnen.
Fall schildern
Über das Formular oder direkt per E-Mail an
copyright@dmcaagency.de.
Fall prüfen lassen
Unverbindlich und ohne Beauftragung. Sie erfahren, welcher Meldeweg in Betracht kommt und was noch fehlt.
Durchsetzung in sozialen Netzwerken
Für wen: Bild-, Video- und Textbestände, die in Beiträgen weiterverwertet werden.
Facebook und Instagram. Gemeldet wird je Beitrag; ein ganzer Auftritt kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsverstoß ihn tatsächlich prägt. Bei kurzlebigen Formaten entscheidet der Zeitpunkt der Feststellung über die Belegbarkeit.
FacebookInstagram
Voraussetzungen
Enthalten
Nicht enthalten