DMCA AgencyDeutschland

Autorisierung

Vollmacht & Vertretung

Wer uns beauftragen kann, wie eine Bevollmächtigung nachgewiesen wird, welchen Umfang sie hat, wann sie gilt — und was geschieht, wenn sie endet.

Wer eine Meldung veranlassen kann

  • Fall 1

    Der Rechteinhaber selbst

    Die Person, die das Werk geschaffen hat, oder das Unternehmen, dem die Rechte originär zustehen.

  • Fall 2

    Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte

    Wer für den betroffenen Bereich ein ausschließliches Nutzungsrecht hat, kann regelmäßig selbst vorgehen. Umfang und Reichweite ergeben sich aus dem Vertrag.

  • Fall 3

    Bevollmächtigte des Rechteinhabers

    Agenturen, Verwertungsstellen oder Beauftragte, die im Namen des Rechteinhabers handeln — dies ist die Rolle, in der wir tätig werden.

Ohne Rechtegrundlage keine Meldung

Wenn im Gespräch deutlich wird, dass die Rechte tatsächlich bei einer dritten Stelle liegen — etwa bei einem Auftraggeber, einer Produktionsfirma oder einem Lizenzgeber —, reichen wir keine Meldung ein, bevor die Berechtigung geklärt ist.

Die Kette im Überblick

  1. Position 1

    Rechteinhaber

    Hält die Rechte am geschützten Werk. Die Rechte bleiben dort — vollständig und zu jedem Zeitpunkt.

  2. Position 2

    Vollmacht

    Eine dokumentierte Bevollmächtigung (Letter of Authorization) mit Umfang, Plattformen und Gültigkeitszeitraum. Sie liegt vor der Einreichung vor.

  3. Position 3

    DMCA Agency Deutschland

    Bereitet auf, prüft und reicht ein — innerhalb des Umfangs, den die Vollmacht abdeckt, und nicht darüber hinaus.

  4. Position 4

    Authorized Representative

    Die Rolle, in der die Meldung gegenüber der Plattform ausgewiesen wird. Nicht „Copyright Owner“ — diese Rolle bleibt bei Position 1.

Eine Bevollmächtigung überträgt keine Rechte. Sie erlaubt ausschließlich, im Namen des Rechteinhabers zu handeln.

Die Vollmacht (Letter of Authorization)

Sie ist Voraussetzung, nicht Formalie: Vor der ersten Einreichung muss eine dokumentierte Bevollmächtigung vorliegen, auf die wir uns gegenüber der Plattform berufen können.

Identität des Auftraggebers
Unternehmen oder gewerblich handelnde Person mit ladungsfähigen Angaben.
Rechtegrundlage
Urheberschaft, ausschließliches Nutzungsrecht oder abgeleitete Berechtigung.
Umfang der Vollmacht
Welche Werke, welche Plattformen, welcher Zeitraum, welche Handlungen.
Zeichnungsberechtigung
Wer auf Seiten des Auftraggebers befugt ist, die Bevollmächtigung zu erteilen — mit vollständigem bürgerlichem Namen.
Gültigkeitszeitraum
Beginn und Ende. Eine Vollmacht ohne Ende ist keine Vollmacht, sondern eine offene Rechnung.
Vollmachtsreferenz
Jede Bevollmächtigung erhält eine eigene Referenz im Format DEA-AUTH-YYYY-NNNNNN, auf die sich Prüfanfragen beziehen können.

Felder eines Vollmachtsdatensatzes

  • authorizationIdVollmachtsreferenz
  • rightsholderRechteinhaber
  • authorizedSignatoryZeichnungsberechtigte Person
  • agencyBevollmächtigte Agentur
  • scopeSachlicher Umfang
  • platformsErfasste Plattformen
  • validFromGültig ab
  • validUntilGültig bis
  • revokedAtWiderrufen am
  • statusStatus

Zustände einer Vollmacht

Eine Bevollmächtigung ist nur dann tragfähig, wenn sie geprüft ist, im Gültigkeitszeitraum liegt und weder widerrufen noch ersetzt wurde. Nur der Zustand „Aktiv" erlaubt eine Einreichung.

  • Prüfung läuftPENDING_VERIFICATION

    Die Vollmacht liegt vor, ist aber noch nicht geprüft. Es wird nichts eingereicht.

  • AktivACTIVE

    Geprüft, innerhalb des Gültigkeitszeitraums und nicht widerrufen.

  • AbgelaufenEXPIRED

    Der Gültigkeitszeitraum ist beendet. Neue Meldungen sind nicht gedeckt.

  • WiderrufenREVOKED

    Der Auftraggeber hat die Vollmacht beendet. Ab Zugang wird nichts mehr eingereicht.

  • ErsetztSUPERSEDED

    Eine neuere Vollmacht desselben Auftraggebers hat diese abgelöst.

Umfang und Grenzen

Eine Bevollmächtigung ist kein Blankoscheck. Sie wird nach vier Dimensionen begrenzt, und diese Grenzen bestimmen, was wir im Einzelfall überhaupt melden dürfen:

  • Werkbezogen

    Benannte Werke oder klar abgegrenzte Werkbestände — nicht „alles, was von uns stammt".

  • Plattformbezogen

    Bestimmte Plattformen aus den freigegebenen fünf, wenn der Auftrag das vorsieht.

  • Räumlich

    Territoriale Beschränkungen, soweit die Rechteeinräumung sie enthält.

  • Zeitlich

    Gültigkeitszeitraum, Verlängerung und Ende der Beauftragung.

Keine Rechteübertragung

Eine Bevollmächtigung überträgt keine Rechte am Werk. DMCA Agency Deutschland wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber der Werke seiner Auftraggeber und macht keine eigenen Rechte daran geltend. In einer Meldung tritt die Agentur als Authorized Representative auf, nie als Copyright Owner.

Laufzeit und Erneuerung

Eine Vollmacht gilt befristet und verlängert sich nicht still.

Laufzeit
12 Monate ab Ausstellung.
Erinnerung
30 Tage vor Ablauf fragen wir eine Bestätigung an.
Stillschweigende Verlängerung
Nein. Läuft die Vollmacht ab, werden für diesen Auftraggeber keine neuen Meldungen eingereicht — auch dann nicht, wenn der Vertrag weiterläuft.
Vertrag und Vollmacht
Zwei verschiedene Dinge. Dass ein Dienstleistungsvertrag verlängert wird, belegt nicht, dass die Rechte am Werk noch beim Auftraggeber liegen. Kataloge werden verkauft, ausschließliche Lizenzen laufen aus — deshalb wird die Berechtigung jährlich neu bestätigt.

Was bei der Erneuerung bestätigt wird

  • Die Rechte an den aufgeführten Werken liegen weiterhin beim Auftraggeber.
  • Der Katalogumfang ist unverändert — oder die Änderung wird benannt.
  • Die zeichnende Person ist weiterhin berechtigt, diese Vollmacht zu erteilen.
  • Plattformen und Territorium sind unverändert.

Widerruf

Der Widerruf einer Vollmacht stoppt neue Einreichungen sofort — nicht am Ende des Werktages und nicht nach einer Prüffrist.

  1. 01

    Widerruf eingegangen

    Eingang wird mit Zeitstempel erfasst.

  2. 02

    Berechtigung geprüft

    Stammt der Widerruf von einer dazu berechtigten Person?

  3. 03

    Status auf widerrufen gesetzt

    Die Vollmacht wechselt auf REVOKED.

  4. 04

    Neue Einreichungen sofort gesperrt

    Ohne Wartezeit. Kein Prüffenster, keine Kulanzfrist.

  5. 05

    Laufende Vorgänge einzeln geprüft

    Bereits eingereichte Meldungen werden nicht pauschal zurückgezogen.

  6. 06

    Bestätigung versandt

    Zielzeit: ein Werktag. Die Sperre gilt bereits vorher.

Widerruf, Ablauf und laufende Fälle

  1. Widerruf

    Eine Beauftragung kann jederzeit widerrufen werden. Ab Zugang des Widerrufs reichen wir für die betroffenen Werke keine neuen Meldungen mehr ein; der Datensatz wechselt auf REVOKED.

  2. Ablauf

    Endet ein vereinbarter Zeitraum, endet damit auch die Berechtigung, neue Meldungen einzureichen. Der Datensatz wechselt auf EXPIRED.

  3. Ersetzung

    Erteilt derselbe Auftraggeber eine neue Vollmacht, wird die vorherige als SUPERSEDED geführt — sie verschwindet nicht, damit ältere Meldungen zuordenbar bleiben.

  4. Bereits eingereichte Meldungen

    Laufende Vorgänge werden nicht rückwirkend ungeschehen. Wir informieren die Plattform auf Wunsch über die geänderte Vertretungslage und dokumentieren dies im Fall.

  5. Prüfanfragen danach

    Fragt eine Plattform später nach der Bevollmächtigung, geben wir den Stand zum Zeitpunkt der Meldung an — einschließlich eines späteren Widerrufs.

Beauftragung klären

Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben und Nachweise ein Meldeweg verlangt, klären wir das vor jeder Beauftragung.