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Grundsätze

Grundsätze verantwortungsvoller Rechtewahrnehmung

Eine Urheberrechtsmeldung ist ein wirksames Instrument. Genau deshalb kann sie missbraucht werden — gegen Kritik, gegen Wettbewerber, gegen unbequeme Berichterstattung. Diese Seite beschreibt, wo wir nicht mitgehen.

Was wir wissentlich nicht tun

  • Meldungen ohne dokumentierte Bevollmächtigung einreichen
  • Rechteinhaberschaft behaupten, die nicht belegt ist
  • Veröffentlichungsnachweise konstruieren oder nachträglich anpassen
  • Nachweise verändert, gekürzt oder irreführend zusammengestellt einreichen
  • Urheberrecht geltend machen, wo lediglich ein Thema, eine Idee oder ein Stil geteilt wird
  • Einen ganzen Kanal oder Auftritt melden, wenn nur einzelne Werke betroffen sind
  • Urheberrechtsmeldungen als Reaktion auf Kritik oder Konkurrenz einsetzen
  • Meldungen einreichen, die erkennbar der Unterdrückung von Berichterstattung dienen
  • Urheberrechtsverfahren für Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten zweckentfremden
  • Die Entfernung eines Inhalts oder eine Bearbeitungsdauer zusagen
  • Uns als Partner, Trusted Flagger oder Beauftragte einer Plattform darstellen
  • Uns als Kanzlei oder als Behörde darstellen
  • Außerhalb des Umfangs handeln, den die Vollmacht abdeckt

Was bei Zweifeln passiert

Nicht jeder Fall ist eindeutig. Für die unklaren gibt es fünf Wege — und „trotzdem einreichen" ist keiner davon.

  • Weg 1

    Rückfrage

    Der Fall geht mit konkreten Fragen an den Auftraggeber zurück, bevor er weiterläuft.

  • Weg 2

    Aussetzung

    Die Bearbeitung ruht, bis die offenen Punkte geklärt sind.

  • Weg 3

    Rückgabe

    Der Fall wird zur Ergänzung der Nachweise zurückgegeben — als eigener Zustand, nicht als Ablehnung.

  • Weg 4

    Ablehnung

    Wir nehmen den Fall nicht an, wenn die Grundlage nicht trägt oder die Meldung unseren Grundsätzen widerspricht.

  • Weg 5

    Eskalation

    Bei Fragen außerhalb unseres Leistungsbereichs empfehlen wir die Einschaltung dafür qualifizierter externer Rechtsberatung.

Rechte der Gegenseite

Wer von einer Meldung betroffen ist, hat in den gängigen Verfahren die Möglichkeit zu widersprechen. Das ist kein Störfall, sondern Teil des Verfahrens und ein notwendiges Gegengewicht.

Geht eine Gegendarstellung ein, prüfen wir die Begründung inhaltlich. Stellt sich heraus, dass die Meldung nicht trägt, verfolgen wir den Fall nicht weiter und dokumentieren das entsprechend. Wir bewerten eine Gegendarstellung nicht automatisch als unbegründet, nur weil sie unserem Auftraggeber ungelegen kommt.

Betroffene, die eine von uns eingereichte Meldung für unberechtigt halten, erreichen uns unter copyright@dmcaagency.de. Prüfanfragen zur Bevollmächtigung beantwortet verification@dmcaagency.de.

Falsche Angaben haben Folgen

Meldeverfahren verlangen wahrheitsgemäße Angaben. Unzutreffende Meldungen können für den Meldenden rechtliche Konsequenzen haben. Wir weisen Auftraggeber darauf hin und stützen jede Meldung auf das, was tatsächlich belegt ist.

Fragen zu einer Meldung von uns?

Empfänger und Betroffene erreichen uns direkt. Anfragen zur Bevollmächtigung beantwortet das Verifizierungspostfach.