DMCA AgencyDeutschland

Vorgehensweise

So funktioniert es

Von der ersten Schilderung bis zum dokumentierten Ergebnis — mit den Stellen, an denen Sie entscheiden, und den Stellen, an denen die Plattform entscheidet.

Sechs Phasen

  1. Fallaufnahme

    Sie schildern den Sachverhalt über das Formular oder per E-Mail. Es entsteht noch keine Beauftragung.

    • Sie geben an, um welches Werk es geht
    • Sie nennen mindestens eine konkrete Fundstelle
    • Sie erhalten eine Eingangsreferenz — keine Fallreferenz
  2. Nachweise

    Wir prüfen die vorgelegten Angaben und Nachweise auf Vollständigkeit und Plausibilität für den vorgesehenen Meldeweg. Was fehlt, sagen wir konkret.

    • Dokumentation der Rechtekette
    • Einordnung, ob der urheberrechtliche Meldeweg der vorgesehene ist
    • Rückmeldung, welche Nachweise fehlen
  3. Bevollmächtigung

    Erst wenn klar ist, was möglich ist, entscheiden Sie über eine Beauftragung. Umfang und Reichweite werden dabei festgelegt und dokumentiert.

    • Festlegung der betroffenen Werke
    • Festlegung der Plattformen und des Zeitraums
    • Nachweis der Zeichnungsberechtigung
    • Vollmacht erhält eine eigene Referenz
  4. Einreichung

    Die Meldung wird plattformgerecht aufbereitet, von einer Person freigegeben und über den offiziellen Weg eingereicht.

    • Keine automatische Masseneinreichung
    • Ausweisung des Vertretungsverhältnisses
    • Namentliche Zeichnung, wo sie verlangt wird
  5. Nachverfolgung

    Rückfragen der Plattform, Fristen und Gegendarstellungen werden aktiv verfolgt.

    • Beantwortung von Rückfragen
    • Gegendarstellung als eigener Verfahrensschritt
    • Erneutes Auftauchen als neue Fundstelle desselben Werkes
  6. Ergebnisbericht

    Der Fall wird mit dem tatsächlichen Ergebnis dokumentiert — auch wenn dieses Ergebnis „abgelehnt" lautet.

    • Ergebnis je Fundstelle
    • Getrennte Ausweisung von Werkzahl und Zahl der Nutzungen
    • Offene Gegenverfahren gesondert ausgewiesen

Zeiten und Erreichbarkeit

Was wir uns selbst vornehmen — und was nicht in unserer Hand liegt.

Erreichbarkeit
Bearbeitungszeiten
Montag–Freitag · 09:00–17:00 Uhr (CET/CEST)Europe/Berlin
Falleinreichung
Online jederzeit möglich.
Erste Fallprüfung
in der Regel ein WerktagAngestrebte Bearbeitungszeit der Agentur, keine vertragliche Zusage. Über die Bearbeitungsdauer bei der Plattform entscheidet die Plattform.
Wochenende
Für bestehende Mandate kann in dringenden Fällen eine eingeschränkte Wochenendbearbeitung verfügbar sein. Feste Wochenendzeiten werden nicht zugesagt.
Feiertage
Gesetzliche Feiertage unterscheiden sich in Deutschland je nach Bundesland. An Feiertagen am Sitz der Agentur kann sich die Bearbeitung verzögern; ein genauer Feiertagskalender wird veröffentlicht, sobald der Sitz eingetragen und belegt ist.

Bestehende Mandate erreichen uns unter support@dmcaagency.de. Anfragen von Plattformen und Empfängern beantwortet verification@dmcaagency.de.

Wer entscheidet was

Sie entscheiden
Ob ein Fall verfolgt wird, in welchem Umfang bevollmächtigt wird und ob nach einer Gegendarstellung weitergegangen wird.
Wir entscheiden
Ob eine Meldung nach unseren Grundsätzen einreichbar ist, welcher Meldeweg passt und wie die Nachweise aufbereitet werden.
Die Plattform entscheidet
Ob der Inhalt entfernt wird, wie lange die Prüfung dauert und wie sie mit einer Gegendarstellung umgeht.

Kein garantiertes Ergebnis

Die Entscheidung über eine Entfernung liegt in keinem Fall bei uns. Wer eine Entfernung zusagt, sagt etwas zu, worüber er nicht verfügt.

Mit der Fallaufnahme beginnen

Der erste Schritt ist unverbindlich und kostet nichts.