Vorgehensweise
So funktioniert es
Von der ersten Schilderung bis zum dokumentierten Ergebnis — mit den Stellen, an denen Sie entscheiden, und den Stellen, an denen die Plattform entscheidet.
Sechs Phasen
Fallaufnahme
Sie schildern den Sachverhalt über das Formular oder per E-Mail. Es entsteht noch keine Beauftragung.
- Sie geben an, um welches Werk es geht
- Sie nennen mindestens eine konkrete Fundstelle
- Sie erhalten eine Eingangsreferenz — keine Fallreferenz
Nachweise
Wir prüfen die vorgelegten Angaben und Nachweise auf Vollständigkeit und Plausibilität für den vorgesehenen Meldeweg. Was fehlt, sagen wir konkret.
- Dokumentation der Rechtekette
- Einordnung, ob der urheberrechtliche Meldeweg der vorgesehene ist
- Rückmeldung, welche Nachweise fehlen
Bevollmächtigung
Erst wenn klar ist, was möglich ist, entscheiden Sie über eine Beauftragung. Umfang und Reichweite werden dabei festgelegt und dokumentiert.
- Festlegung der betroffenen Werke
- Festlegung der Plattformen und des Zeitraums
- Nachweis der Zeichnungsberechtigung
- Vollmacht erhält eine eigene Referenz
Einreichung
Die Meldung wird plattformgerecht aufbereitet, von einer Person freigegeben und über den offiziellen Weg eingereicht.
- Keine automatische Masseneinreichung
- Ausweisung des Vertretungsverhältnisses
- Namentliche Zeichnung, wo sie verlangt wird
Nachverfolgung
Rückfragen der Plattform, Fristen und Gegendarstellungen werden aktiv verfolgt.
- Beantwortung von Rückfragen
- Gegendarstellung als eigener Verfahrensschritt
- Erneutes Auftauchen als neue Fundstelle desselben Werkes
Ergebnisbericht
Der Fall wird mit dem tatsächlichen Ergebnis dokumentiert — auch wenn dieses Ergebnis „abgelehnt" lautet.
- Ergebnis je Fundstelle
- Getrennte Ausweisung von Werkzahl und Zahl der Nutzungen
- Offene Gegenverfahren gesondert ausgewiesen
Zeiten und Erreichbarkeit
Was wir uns selbst vornehmen — und was nicht in unserer Hand liegt.
- Bearbeitungszeiten
- Montag–Freitag · 09:00–17:00 Uhr (CET/CEST)Europe/Berlin
- Falleinreichung
- Online jederzeit möglich.
- Erste Fallprüfung
- in der Regel ein WerktagAngestrebte Bearbeitungszeit der Agentur, keine vertragliche Zusage. Über die Bearbeitungsdauer bei der Plattform entscheidet die Plattform.
- Wochenende
- Für bestehende Mandate kann in dringenden Fällen eine eingeschränkte Wochenendbearbeitung verfügbar sein. Feste Wochenendzeiten werden nicht zugesagt.
- Feiertage
- Gesetzliche Feiertage unterscheiden sich in Deutschland je nach Bundesland. An Feiertagen am Sitz der Agentur kann sich die Bearbeitung verzögern; ein genauer Feiertagskalender wird veröffentlicht, sobald der Sitz eingetragen und belegt ist.
Bestehende Mandate erreichen uns unter support@dmcaagency.de. Anfragen von Plattformen und Empfängern beantwortet verification@dmcaagency.de.
Wer entscheidet was
- Sie entscheiden
- Ob ein Fall verfolgt wird, in welchem Umfang bevollmächtigt wird und ob nach einer Gegendarstellung weitergegangen wird.
- Wir entscheiden
- Ob eine Meldung nach unseren Grundsätzen einreichbar ist, welcher Meldeweg passt und wie die Nachweise aufbereitet werden.
- Die Plattform entscheidet
- Ob der Inhalt entfernt wird, wie lange die Prüfung dauert und wie sie mit einer Gegendarstellung umgeht.
Kein garantiertes Ergebnis
Die Entscheidung über eine Entfernung liegt in keinem Fall bei uns. Wer eine Entfernung zusagt, sagt etwas zu, worüber er nicht verfügt.
Mit der Fallaufnahme beginnen
Der erste Schritt ist unverbindlich und kostet nichts.