Suchmaschine
Google — Urheberrechtliche Entfernung aus der Suche
Die Meldung an eine Suchmaschine betrifft die Auffindbarkeit, nicht den Inhalt. Wird eine Trefferseite aus dem Index entfernt, bleibt die Quelle bestehen. Wer das verwechselt, hält einen Fall für erledigt, der es nicht ist.
Einordnung
Für viele Rechteinhaber ist die Sichtbarkeit das eigentliche Problem: Die unlizenzierte Kopie steht in den Suchergebnissen über der eigenen Veröffentlichung. Eine Entfernung aus dem Index adressiert genau das — und nur das. Sinnvoll ist sie deshalb meist als zweiter Weg neben der Meldung an die Stelle, die den Inhalt tatsächlich bereitstellt.
Was eine Suchmaschinenmeldung tragen muss
Der Empfänger entscheidet anhand der eingereichten Angaben. Unscharfe Angaben führen zu unscharfen Entscheidungen.
- Exakte Trefferseiten-URLs
- Jede einzelne URL, die entfernt werden soll. Eine Domain oder ein Suchbegriff ist keine URL.
- Originalwerk
- Das geschützte Werk und, soweit vorhanden, der Link auf die rechtmäßige Veröffentlichung.
- Rechtegrundlage
- Urheberschaft, ausschließliches Nutzungsrecht oder Bevollmächtigung.
- Rechteinhaber
- Die Person oder das Unternehmen, dem die Rechte zustehen.
- Vollmacht
- Dokumentierte Bevollmächtigung vor der Einreichung.
- Namentliche Zeichnung
- Vollständiger bürgerlicher Name der zeichnungsberechtigten Person.
- Wahrheitsgemäße Angaben
- Die Bestätigung, dass die Angaben zutreffen. Unzutreffende Meldungen können Folgen haben.
Diese Angaben werden vor der Einreichung vollständig aufbereitet. Fehlt etwas, wird der Fall zurückgegeben und nicht eingereicht.
Ablauf einer Suchmaschinenmeldung
Trefferseiten erfassen
Die betroffenen Ergebnisse werden einzeln dokumentiert, mit Datum der Feststellung.
Werkbezug herstellen
Für jede Fundstelle wird belegt, welches geschützte Werk dort ungenehmigt wiedergegeben wird.
Rechtegrundlage prüfen
Es wird geprüft, ob die Berechtigung für genau diese Werke und diesen Zeitraum trägt.
Einreichung
Die Meldung wird über den vorgesehenen Meldeweg eingereicht, mit ausgewiesenem Vertretungsverhältnis.
Nachverfolgung
Der Bearbeitungsstand wird verfolgt und das Ergebnis je URL festgehalten.
Quelle separat angehen
Parallel wird geprüft, ob und wie die Quelle selbst erreichbar ist — die De-Indexierung allein beseitigt sie nicht.
Mögliche Ergebnisse
Der Ausgang wird mit dem tatsächlichen Fallstatus dokumentiert — auch dann, wenn er ungünstig ist.
- EntferntREMOVED
- Bereits nicht mehr verfügbarALREADY_UNAVAILABLE
- AbgelehntREJECTED
- Rückfrage offenNEED_MORE_INFORMATION
- Gegendarstellung eingegangenCOUNTER_NOTIFICATION_RECEIVED
Widerspruch und Wiederaufnahme
Auch hier kann die betroffene Seite widersprechen, und eine entfernte Trefferseite kann wieder aufgenommen werden. Das wird als eigener Fallzustand geführt.
Hinzu kommt eine praktische Eigenheit: Verschiebt sich der Inhalt auf eine neue URL, ist die alte Meldung erledigt und der Fall trotzdem nicht. Solche Verlagerungen werden als erneute Fundstelle desselben Werkes erfasst.
Wiederkehrende Fundstellen
Kopien wandern. Dieselben Inhalte erscheinen unter neuen Adressen, häufig auf denselben Domains. Wir führen die Fundstellen unter der Werkreferenz zusammen, damit erkennbar bleibt, ob es sich um einen Einzelfall oder ein Muster handelt.
- Gemeldete Uploads
- Anzahl der einzelnen Uploads, auf die sich Meldungen bezogen haben.
- Beanstandete Nutzungen
- Anzahl der gemeldeten Fundstellen. Mehrere Fundstellen desselben Werks zählen mehrfach.
- Eindeutige Werke
- Anzahl der betroffenen geschützten Werke. Ein Werk zählt einmal, unabhängig davon, wie oft es kopiert wurde.
Was eine Entfernung aus dem Index nicht ist
- Keine Löschung des Inhalts an der Quelle.
- Keine Entfernung aus anderen Suchdiensten oder Verzeichnissen.
- Keine Einflussnahme auf Ranking oder Darstellung im Übrigen.
- Keine Zusage, dass eine bestimmte URL entfernt wird.
- Keine „Entfernung aus dem Internet“ — diese Formulierung beschreibt nichts, was es gibt.
Unabhängigkeit
DMCA Agency Deutschland ist ein unabhängiger Dienstleister für die Durchsetzung von Urheberrechten. Es besteht keine Verbindung zu United States Copyright Office, YouTube, Google, Meta oder TikTok und keine Beziehung zu einer Behörde. Plattformnamen werden ausschließlich zur Bezeichnung der jeweiligen Dienste verwendet; eine Partnerschaft oder Befürwortung ist damit nicht verbunden.
Fall auf diesem Meldeweg prüfen lassen
Sie schildern den Sachverhalt, wir ordnen ein, welcher Meldeweg in Betracht kommt und welche Angaben noch fehlen. Unverbindlich. copyright@dmcaagency.de