Grundlagen
DMCA, deutsches Urheberrecht und das EU-Melderecht
Drei Rechtsordnungen berühren dieselbe Meldung, und sie beantworten verschiedene Fragen. Diese Seite trennt sie — welches Recht die Rechte begründet, welches den Meldeweg formt, und wonach sich richtet, welcher Weg im Einzelfall überhaupt in Betracht kommt.
Die Kurzfassung
- Woraus die Rechte folgen
- Aus dem Recht, dem das Werk untersteht — für in Deutschland geschaffene und veröffentlichte Werke regelmäßig das Urheberrechtsgesetz.
- Wonach sich der Meldeweg richtet
- Nach dem Empfänger. Wer den Inhalt bereitstellt, entscheidet über sein eigenes Verfahren — nicht der Rechteinhaber und nicht diese Agentur.
- Was der DMCA damit zu tun hat
- Er ist US-Recht und gilt in Deutschland nicht. Er hat aber die Verfahren geprägt, die international tätige Anbieter betreiben.
- Was das EU-Recht beisteuert
- Der Digital Services Act gibt Hosting-Anbietern in der EU ein Melde- und Abhilfeverfahren vor; die DSM-Richtlinie betrifft die Verantwortlichkeit bestimmter Plattformen für nutzergenerierte Inhalte.
Was diese Seite nicht ist
Eine Einordnung von Rechtsquellen, keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmter Sachverhalt einen Anspruch begründet, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört zu einer dazu befugten anwaltlichen Vertretung — nicht hierher.
Der DMCA ist US-Recht
Der Digital Millennium Copyright Act von 1998 ist ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten. In Deutschland gilt er nicht — auch dann nicht, wenn ein Formular so heißt.
Praktisch relevant ist vor allem der Abschnitt, der in 17 U.S.C. § 512 kodifiziert ist. Er schafft für Diensteanbieter Haftungsprivilegien — die sogenannten safe harbors — und knüpft sie unter anderem daran, dass der Anbieter nach einer ordnungsgemäßen Meldung zügig tätig wird. Damit die Meldung ordnungsgemäß ist, verlangt das Gesetz bestimmte Angaben: die Bezeichnung des geschützten Werkes, die Bezeichnung des beanstandeten Materials und seiner Fundstelle, Kontaktangaben, eine Erklärung zum guten Glauben, eine Richtigkeitserklärung und eine Zeichnung.
Genau dieser Katalog ist der Grund, warum die Meldeformulare großer Anbieter so aussehen, wie sie aussehen — und warum eine Meldung ohne benanntes Werk oder ohne exakte Fundstelle regelmäßig zurückkommt. Das Verfahren sieht außerdem eine Gegendarstellung vor, mit der die Gegenseite widersprechen kann; was danach passiert, richtet sich nach dem Verfahren des Empfängers.
Für einen deutschen Rechteinhaber folgt daraus keine Rechtsgrundlage, sondern ein praktischer Weg: Liegen die Inhalte bei einem Anbieter, der ein solches Verfahren betreibt, ist dieses Verfahren der Weg, auf dem eine Meldung tatsächlich ankommt.
Der häufigste Irrtum
„Wir gehen nach dem DMCA vor“ ist keine Aussage über deutsches Recht. Der DMCA begründet Ihre Rechte nicht und nimmt sie Ihnen nicht. Er beschreibt ein Verfahren, das ein Anbieter freiwillig oder aus eigenem Interesse betreibt.
Das deutsche Urheberrecht
Woraus die Rechte folgen, auf die sich eine Meldung stützt.
Das Urheberrechtsgesetz schützt persönliche geistige Schöpfungen. Der Schutz entsteht mit der Schaffung des Werkes — es gibt keine Registrierung, kein Amt, keine Gebühr und kein Formerfordernis. Genau deshalb fragt jede sorgfältige Meldung nach etwas anderem: nach Nachweisen, die die Urheberschaft oder die Rechtekette plausibel machen, weil es kein Register gibt, in das man schauen könnte.
Das Gesetz kennt außerdem Schranken — etwa das Zitatrecht sowie Regelungen zu Karikatur, Parodie und Pastiche. Eine Übernahme ist also nicht automatisch eine Verletzung, und die Prüfung, ob eine Schranke greift, gehört zu den Punkten, bei denen ein ernsthafter Zweifel den Fall anhält statt ihn zu beschleunigen.
Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar; übertragen werden Nutzungsrechte. Für eine Meldung ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem ausschließlichen Nutzungsrecht erheblich — und er ist einer der Punkte, an denen eine Beauftragung scheitert, wenn der Vertrag nicht vorliegt.
Rolle 1
Rechteinhaber
Die Person oder das Unternehmen, dem die Rechte am geschützten Werk tatsächlich zustehen. Das Urheberrecht bleibt vollständig dort.
Rolle 2
DMCA Agency Deutschland
Handelt als Bevollmächtigter — auf Grundlage einer nachweisbaren Beauftragung, im Namen des Rechteinhabers.
Eine Bevollmächtigung überträgt keine Rechte. DMCA Agency Deutschland wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber der Werke seiner Auftraggeber.
Die europäische Ebene
Zwei Rechtsakte, die den Meldeweg in der EU prägen — jeder aus einer anderen Richtung.
Verordnung (EU) 2022/2065
Digital Services Act
Verpflichtet Hosting-Anbieter, ein Melde- und Abhilfeverfahren bereitzustellen, das hinreichend präzise und begründete Meldungen ermöglicht. Vorgesehen sind außerdem eine Begründung gegenüber der betroffenen Person, ein internes Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung. Der DSA regelt damit das Verfahren, nicht die Frage, ob ein Werk geschützt ist.
Richtlinie (EU) 2019/790
DSM-Richtlinie
Betrifft unter anderem die Verantwortlichkeit bestimmter Plattformen für von Nutzern hochgeladene geschützte Inhalte und die Zusammenarbeit mit Rechteinhabern. Sie wirkt in Deutschland über die Umsetzung ins nationale Recht.
Deutschland
Digitale-Dienste-Gesetz
Flankiert den DSA national und hat das Telemediengesetz in wesentlichen Teilen abgelöst. Für die Praxis heißt das: Der Meldeweg eines in der EU ansässigen Hosts folgt europäischen Vorgaben, nicht dem US-Formular.
In der Praxis
Beides zugleich
Ein international tätiger Anbieter betreibt oft ein Verfahren, das den US-Anforderungen genügt und den europäischen. Für den Melder ändert das wenig: Verlangt sind in beiden Fällen die konkrete Fundstelle, das benannte Werk und eine belegte Berechtigung.
Wonach sich der Weg richtet
Vier Fragen, in dieser Reihenfolge. Keine davon lautet „welches Verfahren wäre uns am liebsten“.
Wer stellt den Inhalt bereit?
Eine Videoplattform, ein sozialer Dienst, ein Hoster, eine Suchmaschine — jeder betreibt ein eigenes Verfahren, und das des Empfängers ist das maßgebliche.
Wo sitzt dieser Anbieter, und wen bedient er?
Ein Anbieter, der Dienste in der EU anbietet, unterliegt dem europäischen Melderahmen — unabhängig davon, wo sein Hauptsitz liegt.
Worum geht es tatsächlich?
Urheberrecht, Marke, Persönlichkeitsrecht und Wettbewerbsrecht haben verschiedene Verfahren. Ein urheberrechtlicher Meldeweg trägt einen markenrechtlichen Sachverhalt nicht.
Was verlangt dieses Verfahren konkret?
Erst an dieser Stelle beginnt die Aufbereitung: benanntes Werk, exakte Fundstelle, belegte Berechtigung, Kontaktangaben, Zeichnung durch eine natürliche Person, wo verlangt.
Was jeder Weg verlangt
Die Rechtsordnungen unterscheiden sich; die operative Anforderung ist erstaunlich einheitlich.
01
Der konkrete Gegenstand
Welches geschützte Werk — benannt, nicht umschrieben.
02
Die konkrete Fundstelle
Eine Adresse, die sich aufrufen lässt. Nicht ein Konto, nicht eine Domain.
03
Die belegte Berechtigung
Urheberschaft, ausschließliches Nutzungsrecht oder dokumentierte Bevollmächtigung — und der Nachweis dazu.
04
Identität und Erreichbarkeit
Wer meldet, in welcher Rolle, unter welcher Adresse. Ein Teil davon erreicht die Gegenseite.
05
Eine wahrheitsgemäße Erklärung
Eine unrichtige Meldung ist kein folgenloser Versuch. Das ist der Grund für die Sorgfaltsstufen davor.
Wo diese Seite endet
Alles oben ist Einordnung: welche Quelle wofür gilt und was ein Verfahren verlangt. Was daraus für einen bestimmten Sachverhalt folgt — ob ein Anspruch besteht, ob eine Schranke greift, ob sich eine Durchsetzung lohnt, welche Ansprüche daneben in Betracht kommen — ist eine Frage des Einzelfalls.
Diese Agentur beantwortet sie nicht. Sie bereitet auf, dokumentiert, reicht ein und verfolgt nach. Wird eine Beurteilung des Einzelfalls, eine Vertretung gegenüber der Gegenseite oder ein gerichtliches Vorgehen nötig, ist dafür eine dazu befugte anwaltliche Vertretung erforderlich. Wo diese Grenze im Einzelnen verläuft, steht unter Über uns.
Sachverhalt einordnen lassen
Die Ersteinschätzung sagt Ihnen, welcher Meldeweg in Betracht kommt und welche Angaben dafür noch fehlen. Unverbindlich.